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© Jan Braun - BRAUN media GmbH
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Verlässliche Orte mit Bistumsauftrag stärken die Seelsorgeräume

Weitere Konkretisierung im Bistumsprozess „Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“: Einrichtungen und Orte mit einem besonderen Auftrag des Erzbistums werden künftig in die neuen Seelsorgeräume eingebunden. Eine eigene strukturelle Kategorie „Bistumsorte“ wird nicht weitergeführt.

Im Bistumsprozess „Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“ ist die Ausgestaltung der künftigen Seelsorgeräume weiter konkretisiert worden. Die Erzbischöfliche Leitungskonferenz und der Diözesanpastoralrat haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Rolle Orte und Einrichtungen mit einem besonderen Auftrag für das gesamte Erzbistum Paderborn künftig einnehmen sollen. Dabei wurden auch Rückmeldungen und Erfahrungen aus den bisherigen Beratungen im Bistumsprozess einbezogen.

„Im Ergebnis wird der bislang verwendete Begriff der Bistumsorte nicht als eigene Kategorie weitergeführt“, erklärt Generalvikar Dr. Michael Bredeck. Stattdessen wird es „verlässliche Orte mit Bistumsauftrag“ geben. „Diese Orte und Einrichtungen erfüllen auch künftig einen besonderen Auftrag des Erzbistums und bringen ihr jeweiliges Profil und ihre fachliche oder pastorale Kompetenz ein“, so Generalvikar Bredeck. Gleichzeitig sollen sie stärker als bisher mit dem Seelsorgeraum verbunden sein, in dem sie wirken: „Sie werden damit Teil des Netzwerkes unterschiedlicher kirchlicher Orte und Akteure im jeweiligen Seelsorgeraum.“

Zu den verlässlichen Orten mit Bistumsauftrag können künftig Einrichtungen und Angebote aus vier unterschiedlichen Feldern gehören. Im Feld Bildung sind dies beispielsweise Schulen in Trägerschaft des Erzbistums, Einrichtungen der Erwachsenen- und Familienbildung, Bildungshäuser oder Kindertageseinrichtungen mit einem besonderen Profil. Zum Bereich Pastoral/Geistliche Zentren können etwa Hochschulgemeinden, citypastorale Angebote, die errichteten Missionen der muttersprachlichen Gemeinden, geistliche und jugendspirituelle Zentren sowie weitere besondere pastorale Orte gehören. Im Feld Beratung kommen beispielsweise die Ehe-, Familien- und Lebensberatung oder die Telefonseelsorge in Betracht. Zum Bereich des sozialen und caritativen Handelns können Einrichtungen und Angebote gehören, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterstützen oder mit besonderen Projekten neue Zugänge zu Kirche und Gesellschaft eröffnen. Die Zusammenstellung der verlässlichen Orte mit Bistumsauftrag wird im weiteren Prozess konkretisiert.

Gemeinsam das Profil des Seelsorgeraums prägen

Die verlässlichen Orte mit Bistumsauftrag sollen künftig eng mit dem Leitungstrio und den weiteren Verantwortlichen des jeweiligen Seelsorgeraums zusammenarbeiten. Ihr eigener Auftrag und ihr besonderes Profil bleiben dabei erhalten. „Zugleich bringen sie ihre Erfahrungen, Kompetenzen, Angebote und Kontakte in die pastorale Entwicklung des Seelsorgeraums ein und können dessen Profil mitprägen“, so Dr. Annegret Meyer, die das Thema im Bistumsprozess mitverantwortet.

Damit werde auch die Grundidee der neuen Seelsorgeräume weiter gestärkt: „Kirchliches Leben soll nicht an einem einzigen zentralen Ort gebündelt werden. Vielmehr entsteht ein Netzwerk unterschiedlicher verlässlicher Orte, Gemeinden und Kirchorte, Einrichtungen, Initiativen und Angebote, die miteinander verbunden sind und gemeinsam Kirche für die Menschen in ihrem jeweiligen Sozialraum gestalten“, erläutert Annegret Meyer, koordinierende Leitung der Pastoralen Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat.

Neben lokalen und thematischen verlässlichen Orten sowie dem Pastoralen Zentrum eines Seelsorgeraums tragen die verlässlichen Orte mit Bistumsauftrag dazu bei, dass besondere pastorale, geistliche, soziale oder bildungsbezogene Angebote dauerhaft und verlässlich präsent bleiben.

In Ergänzung dazu gibt es pastorale Einrichtungen mit diözesanweitem Auftrag, nämlich die Wallfahrt in Werl, das Bildungs- und Exerzitienhaus St. Bonifatius Elkeringhausen und das Klostergelände Hardehausen mit der Jugendbildungsstätte und der Landvolkshochschule.

Die konkrete Zuordnung und Zusammenarbeit wird im weiteren Bistumsprozess gemeinsam mit den Verantwortlichen der Einrichtungen und den jeweiligen Seelsorgeräumen ausgestaltet.

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