Im Bistumsprozess „Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“ ist die Ausgestaltung der künftigen Seelsorgeräume weiter konkretisiert worden. Die Erzbischöfliche Leitungskonferenz und der Diözesanpastoralrat haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Rolle Orte und Einrichtungen mit einem besonderen Auftrag für das gesamte Erzbistum Paderborn künftig einnehmen sollen. Dabei wurden auch Rückmeldungen und Erfahrungen aus den bisherigen Beratungen im Bistumsprozess einbezogen.
„Im Ergebnis wird der bislang verwendete Begriff der Bistumsorte nicht als eigene Kategorie weitergeführt“, erklärt Generalvikar Dr. Michael Bredeck. Stattdessen wird es „verlässliche Orte mit Bistumsauftrag“ geben. „Diese Orte und Einrichtungen erfüllen auch künftig einen besonderen Auftrag des Erzbistums und bringen ihr jeweiliges Profil und ihre fachliche oder pastorale Kompetenz ein“, so Generalvikar Bredeck. Gleichzeitig sollen sie stärker als bisher mit dem Seelsorgeraum verbunden sein, in dem sie wirken: „Sie werden damit Teil des Netzwerkes unterschiedlicher kirchlicher Orte und Akteure im jeweiligen Seelsorgeraum.“
Zu den verlässlichen Orten mit Bistumsauftrag können künftig Einrichtungen und Angebote aus vier unterschiedlichen Feldern gehören. Im Feld Bildung sind dies beispielsweise Schulen in Trägerschaft des Erzbistums, Einrichtungen der Erwachsenen- und Familienbildung, Bildungshäuser oder Kindertageseinrichtungen mit einem besonderen Profil. Zum Bereich Pastoral/Geistliche Zentren können etwa Hochschulgemeinden, citypastorale Angebote, die errichteten Missionen der muttersprachlichen Gemeinden, geistliche und jugendspirituelle Zentren sowie weitere besondere pastorale Orte gehören. Im Feld Beratung kommen beispielsweise die Ehe-, Familien- und Lebensberatung oder die Telefonseelsorge in Betracht. Zum Bereich des sozialen und caritativen Handelns können Einrichtungen und Angebote gehören, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterstützen oder mit besonderen Projekten neue Zugänge zu Kirche und Gesellschaft eröffnen. Die Zusammenstellung der verlässlichen Orte mit Bistumsauftrag wird im weiteren Prozess konkretisiert.