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Neue KI-Ordnung im Erzbistum Paderborn tritt in Kraft

Was gilt künftig bei der dienstlichen Nutzung von Künstlicher Intelligenz? Welche Systeme darf ich nutzen? Welche Voraussetzungen gelten? Eine neue KI-Ordnung für Mitarbeitende schafft einen verlässlichen Rahmen für die Nutzung.

Künstliche Intelligenz (KI) bietet auch für die Arbeit in Pastoral, Verwaltung und Kommunikation neue Möglichkeiten. Bislang fehlen im Erzbistum Paderborn jedoch verbindliche Vorgaben für die dienstliche Nutzung entsprechender Systeme. Um für den dienstlichen Einsatz von KI einen verlässlichen, rechtssicheren und verantwortungsvollen Rahmen zu schaffen, tritt zum 1. September 2026 die neue Ordnung zur Nutzung Künstlicher Intelligenz, kurz KI-Ordnung, in Kraft.

Die Ordnung soll Mitarbeitenden ermöglichen, die Chancen von KI sinnvoll zu nutzen und zugleich klare Grenzen zu setzen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz personenbezogener und vertrau-licher Daten, Datensicherheit, Transparenz, die Beachtung des Urheberrechts und vor allem die Verantwortung des Menschen.

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