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© Besim Mazhiqi
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Auf dem Weg zu neuen Seelsorgeräumen

Dechantenkonferenz berät über erste Rückmeldungen zur künftigen Raumstruktur im Erzbistum Paderborn / Weitere Schritte folgen

Unter Leitung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz tagte am 10. November 2025 die Dechantenkonferenz im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum. Im Zentrum der turnusmäßigen Sitzung stand die geplante Umschreibung der Seelsorgeräume, von denen im Zuge der pastoralen Transformation künftig maximal 25 entstehen sollen.

Das Erzbistum hatte im August das Verfahren zur Umschreibung vorgestellt. Ausgangspunkt für die Neuordnung sind die 19 bestehenden Dekanate. Alternativen sind möglich, sofern sie klare Vorteile für die Umsetzung der Transformation erkennen lassen und die definierten Kriterien erfüllen.

Rückmeldungen aus allen Dekanaten liegen vor

Bis zum 31. Oktober 2025 waren die Leitungen der Pastoralen Räume in den Dekanaten aufgerufen, gemeinsam mit den Dekanatspastoralräten und den Finanzausschüssen eine erste Einschätzung zu geben: Können die bisherigen Dekanatsgrenzen als zukünftige Seelsorgeräume übernommen werden – oder sprechen triftige Gründe für eine alternative Grenzziehung?

Auf der Dechantenkonferenz wurden nun alle eingegangenen Rückmeldungen vorgestellt und einzeln besprochen. Erfreulich: Es gab Voten aus allen Dekanaten. Viele Einschätzungen fielen eindeutig aus und befürworteten die Beibehaltung  oder plausible Aufteilung der aktuellen Dekanatsgrenzen für den künftigen Seelsorgeraum. In einigen Fällen zeichnet sich jedoch weiterer Klärungs- und Diskussionsbedarf ab.

Die nächsten Schritte

Mit dem notwendigen Klärungsprozess begannen die Dechanten bereits im Verlauf der Konferenz, indem sie sich über das weitere Vorgehen kollegial und konstruktiv berieten. Eine zusätzliche Gelegenheit zum vertieften Dialog bietet ein anstehender Studientag für Dekanatsreferentinnen und -referenten. Geplant ist hier ein Austausch, der die nächsten Schritte im Prozess in den Blick nimmt und die Frage nach der Form der nötigen Unterstützung klärt.

In einem nächsten Schritt sollen in den Dekanaten die neu gewählten Gremien die abgegebenen Einschätzungen noch einmal anhand der vorgegebenen Kriterien überprüfen. Ziel ist es, auf dieser Grundlage ein gemeinsames Votum im jeweiligen Dekanat herbeizuführen. Das soll bis Ende Januar 2026 erfolgen. Eine von den Dekanatsgrenzen abweichende Umschreibung muss von allen sie betreffenden Dekanaten gemeinsam vorgeschlagen werden.

Entscheidungsfindung mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit

Thomas Klöter, Leiter des Bereichs Pastorale Dienste, ermutigte für die anstehenden Schritte dazu, die kommenden Wochen intensiv zu nutzen: „Vergegenwärtigen Sie sich, was das Neue des Seelsorgeraums ausmacht. Prüfen Sie, ob die favorisierte Umschreibung tatsächlich die besten Voraussetzungen bietet, ein tragfähiges Profil zu entwickeln.“ Ziel sei es, eine zukunftsfeste Struktur zu schaffen, die nicht nach wenigen Jahren erneut überarbeitet werden müsse. Klöter erinnerte zudem an die Kriterien, die erfüllt sein müssen, wenn Dekanatsgrenzen nicht übernommen werden.

Dr. Annegret Meyer, koordinierende Leiterin des Bereichs Pastorale Dienste, wies auf den synodalen Charakter des Prozesses hin: „Zu einem synodalen Vorgehen gehört, dass viele Perspektiven und Stimmen gehört und abgewogen werden – nicht nur die Sichtweise vor Ort.“

Entscheidung im März 2026

Diese weiteren Perspektiven und Stimmen kommen ab Februar 2026 zum Prozess hinzu, wenn Erzbischof Dr. Bentz die finalen Voten aus den Dekanaten mit den diözesanen Gremien berät – darunter noch einmal die Dechantenkonferenz, der Diözesanpastoralrat und der Priesterrat. Auf dieser Grundlage trifft er im März 2026 die endgültige Entscheidung über die Umschreibung der Seelsorgeräume. Das Ergebnis wird anschließend veröffentlicht.

Ein Beitrag von:
© Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn
Redaktion

Dr. Claudia Nieser

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