Wir haben drei Mitglieder des derzeitigen Kirchensteuerrats nach ihrer Zeit im Gremium gefragt und was sie neuen Mitgliedern mit auf den Weg geben würden.
Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass und Stundung von Kirchensteuern. Der Kirchensteuerrat ist ein wichtiges Gremium im Erzbistum Paderborn. Seine 19 gewählten und berufenen Mitglieder (17 Laien und zwei Priester) gehören für fünf Jahre dem Gremium an – dann gibt es Neuwahlen. Diese stehen in den kommenden Wochen an.
Insgesamt werden 14 Mitglieder von den Kirchenvorständen der Pfarrgemeinden im Erzbistum Paderborn gewählt.