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© Foto: SFIO CRACHO / Shutterstock.com

Einigungsstelle

Die Einigungsstelle ist zuständig für Schlichtungsverfahren in den in § 45 MAVO genannten Fällen. Das einzuhaltende Verfahren regeln die §§ 46-47 MAVO. Ihr Vorsitzender ist Herr Dr. Marcus Bauckmann.

Wichtiger Hinweis:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei der Einigungsstelle für das Erzbistum Paderborn per E-Mail Anträge zu stellen. Verfahrensleitende Schriftsätze müssen per Briefpost oder Telefax (Nr.: +49 (0)5251 125-1560) eingereicht werden.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit
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