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© sirtravelalot / Shutterstock.com
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Neue KODA-Wahl erstmals als Wahlversammlung durchgeführt

Zur Wahlversammlung in Werl kamen 128 Delegierte aus Mitarbeitervertretungen zusammen.

Die mitarbeiterseitigen Vertreterinnen und Vertreter des Erzbistums Paderborn in der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen sind gewählt. Erstmals erfolgte die Wahl nicht als Urwahl per Briefwahl, sondern im Rahmen einer Wahlversammlung mit Delegierten.
Zur Wahlversammlung in der Stadthalle Werl kamen 128 Wahlbeauftragte, die von den Mitarbeitervertretungen (MAVen) der kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum entsandt worden waren. Die fünf Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich, ihre Motivation und ihre Ziele vor und beantworteten Fragen der Delegierten, bevor die Wahl stattfand.

Das Wahlergebnis

Gewählt wurden Christine Prinz (juristische Beraterin der DiAG MAV), Franz Smuga (Kita-Leiter Familienzentrum St. Kilian Lichtenau) und Inge Sting (Erzieherin, voll freigestelltes Mitglied der MAV WIR-KITAS). Als Ersatzmitglieder wurden Simon Daubhäußer (Dekanatskirchenmusiker in Dortmund) und  Katharina Schmidt (Pastorale Mitarbeiterin in der Pfarrei Corpus Christi Castrop-Rauxel) gewählt. Für Franz Smuga und Ingrid Sting beginnt damit bereits die zweite Amtszeit in der KODA. Mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Amtsblatt beginnt eine vierwöchige Anfechtungsfrist.

Reformierte Wahlordnung

Die Wahl fand erstmals nach einer reformierten Wahlordnung statt. Bislang konnten alle Wahlberechtigten ihre Vertreterinnen und Vertreter per Briefwahl direkt wählen. Mit dem neuen Verfahren sollen der Kontakt zwischen Wählenden und Kandidierenden verbessert, die Mitarbeiterseite gestärkt und die Wahlbeteiligung erhöht werden. Gleichzeitig sollte der organisatorische Aufwand reduziert werden.

Die Regional-Koda Nordrhein-Westfalen

Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen ist die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts. Dort werden unter anderem arbeits- und tarifrechtliche Regelungen für die Beschäftigten der katholischen Kirche beraten und beschlossen. Jedes der fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer entsendet jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberseite sowie drei gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite.

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