Übergangsgesetz schafft rechtlichen Rahmen
Der Diözesanpastoralrat hat am 10. und 11. Juli in der Katholischen Akademie Schwerte über zentrale Fragen der nächsten Umsetzungsphase beraten. Das Gremium ist eines der synodalen Beratungsgremien des Erzbischofs. Es berät Fragen der pastoralen Entwicklung, der Transformation von Pastoral und Verwaltung sowie weitere Entwicklungen in der Seelsorge im Erzbistum Paderborn. Generalvikar Dr. Michael Bredeck erklärte nach der Sitzung: „Mit dem Errichtungs- und Übergangsgesetz schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für eine anspruchsvolle Zeit. Es geht darum, Zuständigkeiten zu klären, Beteiligung zu sichern und den Weg in die neuen Seelsorgeräume so zu gestalten, dass er geistlich getragen und gemeinsam verantwortet ist. Die Transformation unserer Pastoral braucht Klarheit, und sie braucht ebenso Vertrauen, Gespräche und Menschen, die erfahren, dass sie weiterhin vor Ort Kirche gestalten können.“
Das Errichtungs- und Übergangsgesetz beschreibt den rechtlichen Rahmen für die Errichtung der 21 Seelsorgeräume und für die Übergangsphase bis zur späteren regulären Leitung der neuen Pfarreien. Es regelt unter anderem die territoriale Einteilung der Seelsorgeräume, die Aufgaben der Übergangsleitungen, die Einbindung der Leitungen der Pastoralen Räume und Pastoralteams, die Bildung von Übergangsräten sowie das Inkrafttreten der neuen Ordnung. Vorgesehen ist, dass die Bestimmungen mit Wirkung zum 1. Adventssonntag 2026, dem 29. November 2026, in Kraft treten.
Die Übergangsphase dient dazu, die künftigen Seelsorgeräume nicht nur organisatorisch, sondern auch pastoral und geistlich vorzubereiten. Die Übergangsleitung soll den Entwicklungsprozess im Seelsorgeraum als geistlichen Weg der Entwicklung und Erneuerung gestalten.