Jeder kirchliche Rechtsträger benennt mindestens eine geeignete Person, die aus der Perspektive des jeweiligen Rechtsträgers präventionspraktische Bemühungen fördert und die nachhaltige Umsetzung der von der Präventionsordnung und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vorgegebenen Maßnahmen unterstützt.
Im Rahmen dieses Fortbildungsangebotes geht es um die Qualifizierung der Personen, die mit der Aufgabe als Präventionsfachkraft vom kirchlichen Rechtsträger betraut wurden bzw. betraut werden sollen.
Die Fortbildung zur „Präventionsfachkraft“ stärkt die Fachkompetenz und die Handlungsfähigkeit. Neben der Vermittlung von vertiefenden Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt in Institutionen sowie dem Wissen um Verfahrenswege im Vermutungs- bzw. Mitteilungsfall erfahren die Teilnehmenden, wie die Verankerung von Präventionsmaßnahmen in ihren Diensten, Einrichtungen und Gemeinden möglich ist und welche Rolle sie als Präventionsfachkräfte in diesem Zusammenhang haben.