logocontainer-upper
Wir-Portal
logocontainer-lower
© Lightspring / Shutterstock.com / Erzbistum Paderborn

Der Entwurf für das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG)

Auf dieser Seite finden Sie den Gesetzentwurf samt Erläuterung und der zugehörigen Wahlordnung, eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen sowie ein Interview mit dem Justitiar des Erzbistums Paderborn, Marcus Baumann-Gretza, und der Projektreferentin, Marlene Hoischen.

Ursprung des Gesetzes und neuer Gesetzentwurf

Der Kirchenvorstand ist das Organ der Vermögensverwaltung und –vertretung in den Kirchengemeinden und hat seinen Ursprung in der Zeit des Kulturkampfes. Der preußische Gesetzgeber schrieb die Einführung des Gremiums in den 1870er Jahren vor und regelte so die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in seinem Sinne. Seitdem haben sich gesellschaftliche Verhältnisse und kirchliche Strukturen stark verändert und mit ihnen die Arbeit der Kirchenvorstände. Das Gesetz, das seine Arbeitsweise regelt, aber nicht. Bis heute gilt in den Erzbistümern und Bistümern in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) von 1924, das auf die Gesetzgebung aus dem Kulturkampf zurückgeht.

Unflexibel, unpraktisch und weit entfernt von der heutigen Realität im Pastoralem Raum bzw. Pastoralverbund und Pfarrei – das sind oft geäußerte Kritikpunkte. Deshalb haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das staatliche Gesetz durch ein neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) zu ersetzen. Hierfür hat eine überdiözesane Projektgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet, welcher  nun durch die Generalvikare freigegeben worden ist, so dass  am 4. April 2022 die Konsultationsphase beginnen kann.

Lesen Sie zum Thema auch das Interview mit dem Justitiar des Erzbistums Paderborn Marcus Baumann-Gretza (Projektleitung) und der Projektreferentin Marlene Hoischen:

© Lightspring / Shutterstock.com
© Lightspring / Shutterstock.com

Mehr Flexibilität

 

„Insgesamt bietet der Gesetzentwurf den Kirchenvorständen mehr Flexibilität.“

Marlene Hoischen, Projektreferentin

 

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Amtszeiten:

Amtszeiten von sechs auf vier Jahre verkürzt

rollierendes System:

Das „rollierende System“ aus dem VVG, wonach alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet, wird abgeschafft

Zusammensetzung:

Neben dem Pfarrer und einer aus dem PGR/GPGR entsandten Person besteht der Kirchenvorstand aus mindestens fünf gewählten Mitgliedern

Digitalisierung:

Virtuelle (Hybrid-)Sitzungen sollen eine reguläre Möglichkeit werden und zu Sitzungen kann per E-Mail eingeladen werden. Für das Wahlverfahren wird perspektivisch die Möglichkeit zu Online-Abstimmungen eröffnet.

Wahlmodalitäten:

Das „territoriale Prinzip“ wird moderat geöffnet. Auch Personen, die sich in einer Gemeinde engagieren und beheimatet fühlen, können dort zukünftig ohne Rücksicht auf den Wohnsitz wählen und gewählt werden. – Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten ist zudem darauf zu achten, dass die gleiche Anzahl Frauen und Männer zur Wahl stehen.

Geschäftsführender Vorsitz:

Um den Pfarrer zu entlasten, kann weiterhin ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstands Verwaltungsaufgaben übernehmen. Das gibt es im Erzbistum Paderborn seit 2005, wird nun für alle fünf Diözesen ermöglicht.

Transparenter Prozess

Wir wollen den Kirchenvorständen nicht einfach ein neues Recht überstülpen. Der Prozess soll transparent sein und die Menschen, die sich im Erzbistum Paderborn engagieren, miteinbeziehen.“

Marcus Baumann-Gretza, Projektleitung & Justitiar des Erzbistums Paderborn

 

Rückmeldung erwünscht!

Mit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs am 4. April 2022 beginnt die Konsultationsphase, in der die diözesanen Gremien und Ehrenamtlichen informiert und beteiligt werden. Es wird Formate für den direkten Austausch geben. Darüber hinaus wurde eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, über die Fragen oder Anmerkungen zu dem Entwurf eingesandt werden können:

Senden Sie Ihre Rückmeldung an: kvvg@erzbistum-paderborn.de

Die Konsultationsphase endet am 30. September 2022, danach werten die Justitiarinnen und Justitiare die eingegangenen Meldungen aus.

Zeitlicher Rahmen

Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch eine überdiözesane Projektgruppe, bestehend aus den Justitiarinnen und Justitiaren der Erzbistümer und Bistümer in NRW in enger Abstimmung mit den Pastoral Verantwortlichen

2022
16. März:

Freigabe des Entwurfs durch die Generalvikare der fünf (Erz-)Diözesen

4. April: Beginn der Konsultationsphase

Der Entwurf wird den diözesanen Gremien und den Ehrenamtlichen vorgestellt, über verschiedene Formate werden Fragen beantwortet und Rückmeldungen eingeholt

30. September:

Ende der Konsultationsphase

Bis zum Jahreswechsel 2023:

Auswertung der Rückmeldungen und ggf. Überarbeitung des Entwurfs

2023

Finale Abstimmung mit dem Land NRW und anschließende Promulgation (Veröffentlichung) des Gesetzes

2024

Geplantes Inkrafttreten des neuen Gesetzes & Außerkrafttreten des staatlichen Gesetzes

 
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit