Die MHG-Studie hat aufgezeigt, dass es neben personellen Faktoren auch strukturelle und organisatorische Risikofaktoren gibt, die Missbrauch in Einrichtungen und Gruppierungen begünstigen. Daher ist die institutionelle Prävention ein Kernbestandteil der Präventionsarbeit.
Die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz skizziert als Ziel ihrer geforderten Präventionsbemühungen, „eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln.“ Um dieser Zielsetzung nachzukommen, hat Erbischof Hans-Josef Becker unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt, die in der Präventionsordnung dokumentiert sind. In Kombination mit den weiteren bistumsspezifischen Ausführungsbestimmungen bildet dies die Grundlage für die präventive Arbeit im Erzbistum Paderborn.
Ein wesentlicher Bestandteil einer auf die Prävention sexualisierter Gewalt ausgerichteten Organisationskultur ist die Implementierung Institutioneller Schutzkonzepte.
Unter einem institutionellen Schutzkonzept sind die systematischen Bemühungen eines Trägers zu verstehen, die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Beziehung zueinander bringt und sie zu einem Gesamtkonzept zusammen fügt.
Jeder kirchliche Rechtsträger wird durch die Präventionsordnung in die Pflicht genommen, ein solches Konzept zu erstellen und das Thema Prävention sexualisierter Gewalt somit zum dauerhaften integralen Bestandteil der alltäglichen Arbeit zu machen. Dies gilt für sämtliche kirchliche Träger im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz, in Gemeinden, Diensten und Einrichtungen – von den Kitas und Schulen über Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis hin zu Altenhilfeeinrichtungen und katholischen Krankenhäusern.
Schutzkonzepte umfassen eine Reflexion und Auseinandersetzung mit den einrichtungsinternen Strukturen, dem zugrundliegenden Arbeitskonzept, den Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der Beschäftigten.
Die Grundlage dafür bildet eine Bestandsaufnahme der Strukturen, Orte, Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden (Risikoanalyse).
Nach §§ 4-10 der Präventionsordnung sind im zu erstellenden Institutuionellen Schutzkonzept mindestens Regelungen für folgende Bereiche zu treffen:
Nicht zuletzt dient ein institutionelles Schutzkonzept der Etablierung einer wertschätzenden und grenzwahrenden Umgangskultur im (Arbeits-)Alltag. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Schutzkonzepte passgenau für jede Einrichtung, jede Gemeinde und jeden Dienst entwickelt werden müssen.
Dabei ist eine entschiedene und klare Haltung von Führungskräften notwendig. Ihnen kommt bei der Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte eine zentrale Aufgabe zu.
Die Entwicklung und Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzptes ist demnach ein umfassender inhaltlicher Prozess, bei dem die angemessene Beteiligung aller Bereiche und Zielgruppen notwendig ist. Damit setzt die Aufgabenstellung nicht nur eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema voraus, sondern ist auch eine konzeptionelle, organisatorische und planerische Herausforderung.
Ausführliche Informationen zu institutionellen Schutzkonzepten und Arbeitshilfen zur Unterstützung der verantwortlichen Personen bei den kirchlichen Rechtsträgern finden sich im Abschnitt Materialien.
Besonders möchten wir auf die Sammlung „Hinsehen und schützen – Handreichung zum Thema Prävention im Erzbistum Paderborn, Paderborn 2017“ hinweisen.
Darüber hinaus steht Ihnen das Team Prävention bei allen Fragen zur Präventionsarbeit sowie zur Erstellung und Weiterentwicklung eines Institutionellen Schutzkonzeptes zur Verfügung.
Ein weiterer Baustein der institutionellen Prävention in den Pfarreien, Verbänden, Einrichtungen und Diensten ist die Beauftragung einer Präventionsfachkraft durch den verantwortlichen kirchlichen Rechtsträger. Die Präventionsordnung schreibt den Einsatz von Präventionsfachkräften bei allen kirchlichen Rechtsträgern verpflichtend vor.
In Diensten und Einrichtungen im Erzbistums Paderborn sind aktuell rund 400 Präventionsfachkräfte tätig. Sieberaten und unterstützen den Rechtsträger bei der nachhaltigen Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts. Darüber hinaus sind Sie Ansprechpartner für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige in allen Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt.
Die Beauftragung einer Präventionsfachkraft nimmt dem kirchlichen Rechtsträger nicht die Verantwortung für die Präventionsarbeit ab. Diese liegt immer beim kirchlichen Rechtsträger selbst.
Präventionsfachkräfte nehmen zu beginn ihrer Tätigkeit an einer Qualifizierungsmaßnahme teil. Für fachliche Weiterentwicklung und Vernetzung sorgen Fach- und Austauschtreffen, die regelmäßig vom Team Prävention angeboten werden.