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Diözesanpastoralrat© Dr. Claudia Nieser / Erzbistum Paderborn

Auf dem Weg zu mehr Partizipation und Synodalität

Diözesanpastoralrat beriet über ersten Entwurf seines neuen Statutes / Auch Transformation der mittleren Ebene sowie neues Statut für ehrenamtliche Gremien in Pastoralen Räumen standen auf der Tagungsordnung

Beratungen über sein neues Statut prägten die Sitzung des Diözesanpastoralrates (DPR) am vergangenen Wochenende. Eine aus dem Gremium gebildete Arbeitsgruppe hatte dafür einen ersten Entwurf erstellt, der als Diskussionsgrundlage diente. Dieses Vorgehen hatte der DPR im Rahmen der letzten Sitzung Anfang Juli so vereinbart. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung des Entwurfs von Professor Dr. Rüdiger Althaus, Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Paderborn und Mitglied im Synodalen Ausschuss der katholischen Kirche in Deutschland.

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hatte den Diözesanpastoralrat im Juli in der Zusammensetzung aus der Zeit vor der Vakanz erstmals zusammengerufen und dies genutzt, um zu Überlegungen über die künftige Ausrichtung des Gremiums anzuregen. In seiner Einladung, zu der jetzt im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum stattgefundenen Sitzung erinnerte er an das Ziel dieses Vorhabens: „ein gemeinsam abgestimmtes Statut zu entwickeln, das den zukünftigen Herausforderungen an Partizipation und Synodalität entspricht.“

Weiterarbeit am Statut

Die Mitglieder des DPR waren mit dem ersten Entwurf des Statutes zufrieden und signalisierten grundsätzlich Zustimmung zu der eingeschlagenen Richtung. In Arbeitsgruppen wurden jene Themen herausgearbeitet, die noch einmal einer weiteren Klärung bedürfen. Dabei standen Fragen nach der künftigen Zusammensetzung des Gremiums sowie nach den künftigen Wegen der Beschlussfassung im Mittelpunkt.

Thema war zum Beispiel, ob ein verändertes Statut des Diözesanpastoralrates auch Auswirkungen auf andere Gremien habe. Gefragt wurde außerdem, ob es im DPR nicht nur Mitglieder mit einem bestimmten Amt oder einem bestimmten Mandat brauche, sondern auch Menschen, die spezielle Kompetenzen zu gerade aktuellen Themen mitbrächten, die durch die bisherige Zusammensetzung des DPR nicht abgedeckt seien. Weiterhin sahen es die Mitglieder des DPR als notwendig an, noch genauer zu bestimmen, welche Themen im Gremium beraten werden müssten und welche nicht.

Die Möglichkeiten ausloten

Erzbischof Dr. Bentz verwies im Verlauf der Beratungen darauf, dass das neue Statut kein Statut für die Ewigkeit sei. Angesichts des großen Transformationsprozesses, in dem sich das Erzbistum und die gesamte Kirche gerade befänden, könne es durch aus sein, dass man es in drei oder vier Jahren weiterentwickeln werde. Wichtig sei ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt, im Rahmen des Kirchenrechts die darin liegenden Möglichkeiten auszuloten, damit man auf dem Weg in die Zukunft nicht hinterherhinke, sondern vorne mitgehe.

Der Diözesanpastoralrat verständigte sich darauf, in der jetzigen Zusammensetzung bis Sommer 2025 weiter zu tagen. Bis dahin, so das Ziel, solle das neue Statut fertig sein und verabschiedet werden. Die Arbeitsgruppe, die bereits den ersten Entwurf des Statutes erstellt hatte, erarbeitet nun auf Grundlage der eingebrachten Fragen und Themen einen neuen Entwurf, der dann auf der nächsten Sitzung beraten wird.

Neues Statut „Pastorale Gremien in Pastoralen Räumen“

Als weiteres Thema stand der Entwurf für das neue „Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen in den Pastoralen Räumen“ auf der Tagesordnung des DPR. Dr. Christian Föller aus dem Team „Leitung durch ehrenamtliche Gremien“ informierte darüber, dass der Text an die Tatsache angepasst worden sei, dass die Pastoralen Räume die Bezugsgröße für die ehrenamtlichen Gremien seien. Aktuelle Relevanz hat der Entwurf aufgrund der Tatsache, dass im November 2025 in ganz NRW Wahlen zu den Pfarrgemeinderäten stattfinden. Dann soll bereits nach dem neuen Statut verfahren werden.

Föller kündigte an, dass in den kommenden Monaten alle davon betroffenen Gruppen und Personen breit über das neue Statut informiert würden. Außerdem wies er darauf hin, dass die kommende Wahl eine hybride Wahl sei: Wahlberechtigte hätten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt also. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Transformation der mittleren Ebene

Schließlich lud Hannah Ax, Leiterin der Abteilung Jugendpastoral/Junge Erwachsene, die Mitglieder des Diözesanpastoralrates zur Beteiligung am Projekt „Transformation der mittleren Ebene“ ein. Dahinter verbirgt sich ein zweijähriger Veränderungsprozess für die Dekanate und die daran angeschlossene Jugendpastoral, die so zu einer inhaltlich-pastoralen Neuausrichtung kommen sollen.

Für die künftige mittlere Ebene seien in vergangenen Monaten mehrere Szenarien entwickelt worden, zu denen alle Interessierten nun Resonanz geben können, so Hannah Ax. Dazu liefen derzeit mehrere offene Beteiligungsformate, sowohl digital als auch in Form von Veranstaltungen vor Ort. Auch der Diözesanpastoralrat solle die Möglichkeit erhalten, sich in digitaler Form zu beteiligen. Hannah Ax kündigte an, dass die Mitglieder über einen Link ihr Votum zu zentralen Elementen der Szenarien abgeben könnten, die dann bei der Entscheidung für den künftigen Weg der mittleren Ebene berücksichtigt würden.

Ein Beitrag von:
© Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn
Redaktion

Dr. Claudia Nieser

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