Aus dem 2014 aufgelegten Flüchtlingsfonds können Kirchengemeinden und weitere Einrichtungen des Erzbistums, die ehrenamtliche Hilfe für Flüchtlinge leisten, Fördermittel beantragen. Die Fördergelder werden beispielsweise dazu verwendet, Sprachkurse für Flüchtlinge durchzuführen, Unterkünfte besser auszustatten, Willkommensfeste zu organisieren oder Internetcafés einzurichten. Auch die Anschaffung von Materialien für Spielangebote, Hausaufgabenbetreuung, Deutschkurse oder sonstige Hilfsmittel wird bezuschusst. Auch Kosten für Rechtsanwälte, psychologische Betreuung sowie Dolmetscher können im Einzelfall durch den Fonds unterstützt werden.
Über die Zuweisung der Fördermittel entscheidet ein Vergabeausschuss. Die vollständigen Förderrichtlinien und ein entsprechendes Antragsformular stehen hier zum Download zur Verfügung.
Vergaberichtlinien Flüchtlingsfonds
Antragsformular Flüchtlingsfonds
Infos: fluechtlinge@erzbistum-paderborn.de
oder bei Michael Mendelin, Tel. 05251/209-294, E-Mail: m.mendelin@caritas-paderborn.de
Weitere Informationen zur Flüchtlingshilfe: www.fluechtlingshilfe-paderborn.de