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Hände greifen ineinander© Shutter.B / shutterstock.com

Fonds „Ehrenamt fördern“

Unterstützung für die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen

Im Erzbistum Paderborn sind viele Tausend Menschen ehrenamtlich aktiv – in Initiativen und Projekten, in Ämtern und Gremien, in Kirche und Gesellschaft. In ihrem Engagement kann ihre individuelle Berufung zum Ausdruck kommen. Ohne ehrenamtliches Engagement hat die Kirche keine Zukunft.

Um das Ehrenamt dementsprechend gezielt zu unterstützen, werden mit dem Fonds „Ehrenamt fördern“ gesonderte Mittel zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Unterstützung für Ihre Initiative

Gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlich Engagierter (u.a. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Teamentwicklung)
  • Angebote der spirituellen und persönlichen Begleitung von Engagierten (u.a. Exerzitien, Besinnungstage, Beratung)
  • Aus- und Fortbildung ehrenamtlich Engagierter (u.a. Studientage, Seminare, Workshops)
  • Aktivitäten zu Austausch, Begegnung, Vergewisserung und Visionsfindung/Zukunftsplanung (u.a. Ehrenamtstage, Zukunftswerkstätten, Perspektivworkshops)
  • sowie potenzialorientierte Angebote (u.a. Teamtage, Schulungen)

Die Verfügung mit weitere Informationen sowie das Antragsformular stehen hier zum Download bereit:

Wichtiger Hinweis: Bitte laden Sie sich das Formular zuerst auf Ihren Computer herunter und bearbeiten es dann. Das Ausfüllen direkt im Browser kann zu Darstellungsfehlern führen.

Schicken Sie Ihren Antrag oder Ihre Frage an folgende Mail-Adresse:

ehrenamtsfonds@erzbistum-paderborn.de

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Die Förderhöhe ist begrenzt auf einen Maximalbetrag von 10.000 € je Antrag. Ein Antrag ist erst möglich ab einer Fördersumme von mindestens 500 €.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie als Eigenleistung mindestens 10 % der förderfähigen Kosten zzgl. der nicht förderfähigen Kosten aufbringen müssen.
  • Der Fonds steht zur Verfügung, bis die Fördersumme des Fonds ausgeschöpft ist.
  • Bewilligte Veranstaltungen müssen bis zum 31.12.2023 stattgefunden haben.
  • Aufgrund des begrenzten Förderzeitraumes ist die Anschaffung von Gegenständen, die auch angemietet werden können, nicht möglich. Geschenke können in der Regel nicht gefördert werden. Verpflegung muss eingebettet sein in die oben genannten Instrumente der Ehrenamtsförderung.
  • Pastorale Aktivitäten, die bereits einmal durch den Fonds „Ehrenamt fördern“ mit entsprechenden Mitteln gefördert wurden, können grundsätzlich nicht erneut eine Förderung aus diesem Fonds erhalten.

Verfügung „Neue Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes”

Von den oben genannten Regelungen abgesehen gelten für die Antragstellung die gleichen Bedingungen wie bei Anträgen an den Fonds zur Förderung neuer Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes.

Ihr Ansprechpartner

Achim Stumpenhagen

Achim Stumpenhagen

 
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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