Sabine Nehm (Katholische Kindertageseinrichtungen Hochstift), Jan Sellemerten (Erzbischöfliches Generalvikariat), Bettina Fetting (Katholische Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet, Sandra Beinsen (Katholische Kindertageseinrichtungen Hellweg), Renate Maiwald (Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck) und Justin Hüllmann (Erzbischöfliches Generalvikariat) bilden den Wahlvorstand. Sie bereiten nicht nur die Wahl vor, sondern verfolgen auch den korrekten Ablauf der Briefwahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat die Möglichkeit, bis zu drei Kreuze auf dem Wahlzettel zu machen.
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln (kirchliches Selbstbestimmungsrecht). Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse erfolgt dies über den sogenannten „Dritten Weg“. Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen: Regional-KODA.
Instrument des Selbstbestimmungsrechts
Formal betrachtet ist die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA-NW) für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen das gesetzgeberische Instrument der Katholischen Kirche zur Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts. „Also durchaus lukrativ, sich als Vertreter oder Vertreterin bei allen Fragen tariflicher Angelegenheiten einbringen zu können“, ergänzt Renate Maiwald, Beisitzerin im sechsköpfigen Wahlausschuss. Drei Plätze in der Regional-Koda sind für die Seite der Mitarbeitenden im Erzbistum Paderborn zu vergeben – die weiteren zwölf Mandate teilen sich die Bistümer Münster, Köln, Essen und Aachen auf. Insgesamt besteht der Ausschuss aus 30 Personen, davon vertreten ebenfalls 15 den Dienstgeber.
Dem Gremium in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode gehörten aus dem Erzbistum Paderborn an: Alexandra Damhus, Rafael Drejka und Werner Stock (Mitarbeitende), Julia Kroker, Pfarrer Norbert Nacke und Frank Rosenberger (Dienstgeber).
Unterschiede zwischen KODA und MAV
„Die MAV-Wahlen finden jetzt in diesen Wochen statt und werden auch als Briefwahl durchgeführt“, macht der Wahlausschuss darauf aufmerksam, dass KODA- und MAV-Wahlen zwei unterschiedliche Vorgänge sind. In der KODA wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst ein eigenes Arbeitsrechts-Regelungsverfahren geschaffen. Im Laufe einer Amtsperiode von jeweils fünf Jahren werden die arbeitsvertraglichen Regelungen erarbeitet, die die Grundlage für die Arbeitsverhältnisse von nahezu 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei kirchlichen Anstellungsträgern bilden. Darunter sind die (Erz-)Diözesen und Kirchengemeinden ebenso zu verstehen, wie die in den (Erz-)Diözesen ansässigen kirchlichen Rechtsträger, die die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse rechtsverbindlich in ihr Statut übernommen und dies dem Diözesanbischof angezeigt haben. Beispielhaft zu nennen sind hierfür die gemeinnützigen GmbH’s der Kindergarten-Träger.
„Über den eigenen Tellerrand schauen“
Bei der KODA müsse man auch über den Tellerrand schauen, während die Mitarbeitervertretung (MAV) mehr die eigene Organisation im Blick habe. Was sollte also eine Kandidatin oder Kandidat für die KODA mitbringen? Sabine Nehm: „Interesse, Gesetzestexte zu lesen und sich mit ihnen zu befassen. Einblicke in die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) haben. Sowie den Mut, sich in einer guten Gemeinschaft sich in die Thematik reinarbeiten zu wollen.“