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Sechs Kandidierende für Regional KODA

Wahlvorstand zufrieden mit Interesse - Am 8. Juni wird gewählt.

Wahlvorstand zufrieden mit Interesse – Am 8. Juni wird gewählt

„Wir können diesmal wieder mehr Vorschläge für die Wahlen vorstellen“, freut sich Sabine Nehm, für die drei zur Verfügung stehenden Plätze zur Regional-KODA Wahl sechs Kandidierende präsentieren zu können. „Bis zum 26. März konnten sich Interessenten bei uns melden oder vorgeschlagen werden“, erklärte die Vorsitzende des Wahlvorstands für das Erzbistum Paderborn. Wahltag für die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite der Regional-KODA ist am 8. Juni 2021.

 

Arbeitsrecht über den "Dritten Weg" regeln

Sabine Nehm (Katholische Kindertageseinrichtungen Hochstift), Jan Sellemerten (Erzbischöfliches Generalvikariat), Bettina Fetting (Katholische Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet, Sandra Beinsen (Katholische Kindertageseinrichtungen Hellweg), Renate Maiwald (Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck) und Justin Hüllmann (Erzbischöfliches Generalvikariat) bilden den Wahlvorstand. Sie bereiten nicht nur die Wahl vor, sondern verfolgen auch den korrekten Ablauf der Briefwahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat die Möglichkeit, bis zu drei Kreuze auf dem Wahlzettel zu machen.

Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln (kirchliches Selbstbestimmungsrecht). Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse erfolgt dies über den sogenannten „Dritten Weg“. Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen: Regional-KODA.

Instrument des Selbstbestimmungsrechts

Formal betrachtet ist die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertrags­rechts (KODA-NW) für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen das gesetzgeberische Instrument der Katholischen Kirche zur Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts. „Also durchaus lukrativ, sich als Vertreter oder Vertreterin bei allen Fragen tariflicher Angelegenheiten einbringen zu können“, ergänzt Renate Maiwald, Beisitzerin im sechsköpfigen Wahlausschuss. Drei Plätze in der Regional-Koda sind für die Seite der Mitarbeitenden im Erzbistum Paderborn zu vergeben – die weiteren zwölf Mandate teilen sich die Bistümer Münster, Köln, Essen und Aachen auf. Insgesamt besteht der Ausschuss aus 30 Personen, davon vertreten ebenfalls 15 den Dienstgeber.

Dem Gremium in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode gehörten aus dem Erzbistum Paderborn an: Alexandra Damhus, Rafael Drejka und Werner Stock (Mitarbeitende), Julia Kroker, Pfarrer Norbert Nacke und Frank Rosenberger (Dienstgeber).

Unterschiede zwischen KODA und MAV

„Die MAV-Wahlen finden jetzt in diesen Wochen statt und werden auch als Briefwahl durchgeführt“, macht der Wahlausschuss darauf aufmerksam, dass KODA- und MAV-Wahlen zwei unterschiedliche Vorgänge sind. In der KODA wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst ein eigenes Arbeitsrechts-Regelungsverfahren geschaffen. Im Laufe einer Amtsperiode von jeweils fünf Jahren werden die arbeitsvertraglichen Regelungen erarbeitet, die die Grundlage für die Arbeitsverhältnisse von nahezu 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei kirchlichen Anstellungsträgern bilden. Darunter sind die (Erz-)Diözesen und Kirchengemeinden ebenso zu verstehen, wie die in den (Erz-)Diözesen ansässigen kirchlichen Rechtsträger, die die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse rechtsverbindlich in ihr Statut übernommen und dies dem Diözesanbischof angezeigt haben. Beispielhaft zu nennen sind hierfür die gemeinnützigen GmbH’s der Kindergarten-Träger.

„Über den eigenen Tellerrand schauen“

Bei der KODA müsse man auch über den Tellerrand schauen, während die Mitarbeitervertretung (MAV) mehr die eigene Organisation im Blick habe. Was sollte also eine Kandidatin oder Kandidat für die KODA mitbringen? Sabine Nehm: „Interesse, Gesetzestexte zu lesen und sich mit ihnen zu befassen. Einblicke in die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) haben. Sowie den Mut, sich in einer guten Gemeinschaft sich in die Thematik reinarbeiten zu wollen.“

Werner Stock verlässt die Regional KODA-NW nach vielen engagierten Jahren

„Ich wünsche mir, dass die nächsten Mandatsträger den Entscheidungswillen für das System aufrechterhalten und die kirchliche Eigenheit akzentuieren“, möchte Werner Stock seinen Nachfolgern im Amt der Regional KODA-NW gern mit auf den Weg geben und somit das Kirchliche Arbeitsvertragsrecht zukunftsfähig machen. Der dort vereinbarte „Dritte Weg“ solle weiter Vorrang vor einer Eins-zu-Eins-Übernahme der Regelungen im Öffentlichen Dienst haben.

Werner Stock, Mitarbeiter im Institut für Religionspädagogik und Medienarbeit (IRuM), geht Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand. Daher schloss sich eine erneute Kandidatur für die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts – kurz: KODA-NW – aus, wenn am 8. Juni 2021 neu gewählt wird. Seit 1992 gehört Stock der KODA an und blickt mit Zufriedenheit auf seine langjährige Amtszeit zurück. Sein Rezept für eine gute Ausgleichsarbeit  für gerechte Arbeitsvertragsbedingungen: „Man muss kompromissfähig sein, um verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Auch ein Kompromiss ist ein Erfolg.“

Erinnerungen an den Gründungsschwur

Das Interesse, Arbeitsgesetze mitzugestalten, bewegte Werner Stock schon frühzeitig. Er war einige Jahre in der Mitarbeitervertretung (MAV) aktiv und leitete zweimal als Vorsitzender den KODA-Wahlausschuss. Schließlich fällte er den Entschluss, selbst als Kandidat zur Verfügung zu stehen.

Natürlich habe es auch mal Phasen der Ernüchterung gegeben, stellt Stock fest, wenn es zum Beispiel um kirchenspezifische Bedingungen im Vertragsrecht im Unterschied zum Öffentlichen Dienst ging: „Das gelingt nur selten.“ Überhaupt sei es auch ein Zeichen der Zeit gewesen, dass in den letzten Jahren weniger Verhandlungen über kirchliche Spezifikationen gegeben habe. „Am Anfang gab es noch viele Gremienmitglieder, die wussten, warum die KODA gegründet wurde, und die den sogenannten Gründungsschwur kannten. Es gab das gegenseitige Bemühen, einen besseren Dictus als die Vorlagen des Öffentlichen Dienstes zu schaffen. Das System des dritten Weges fortzuführen.“

Weil die weltlichen Instrumentarien zur Regelung der Arbeitsvertragsbedingungen (Tarifvertrag, Streik und Aussperrung) mit dem Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft unvereinbar sind, hat die Katholische Kirche in Deutschland für sich und ihre Einrichtungen ein eigenes System zur Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen geschaffen, den sogenannten Dritten Weg. Danach werden die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge, sondern durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt. (Deutsche Bischofskonferenz / Dritter Weg)

Arbeitsatmosphäre für vernünftige Ergebnisse

Geschätzt habe er immer das vernünftige und zielführende Arbeiten und die Wertschätzung seitens der Dienstgeber. „In der Summe kennt jeder seine Aufgabe, dadurch wurde eine Arbeitsatmosphäre für vernünftige Ergebnisse geschaffen. Es gab zum Teil auch harte Auseinandersetzungen. Aber das bedeutet auch, dass wir als Arbeitnehmervertretung ernst genommen und wertgeschätzt wurden“, so Werner Stock. Sein persönliches Highlight seiner zurückliegenden Amtszeit war die Verhandlung um die „Umgestaltung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse“. Das seien heftige und wichtige Auseinandersetzungen gewesen, die oft kribbelig gewesen seien. „Am Ende haben wir unsere Interessen nicht so durchsetzen können und mussten stark nachgeben.“

Um der Arbeit in der Regional KODA_NW gerecht zu werden, müsse man etwa zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigung abrechnen. Dazu werde man auch vom üblichen Dienst befreit. Es gibt etatmäßig vier Treffen im Jahr, dazu kommen die Ausschüsse und die Vorbereitung. „Es ist durchaus mit Parlamentsarbeit vergleichbar und hängt auch vom eigenen Engagement ab“, so Werner Stock.

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