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Krisenstab des Generalvikariates passt Corona-Regeln an

Die Dienstgebäude sind für Gäste wieder offen. Dienstreisen sind in Maßen möglich.

Dienstgebäude für Gäste wieder offen / Dienstreisen in Maßen möglich

Der Krisenstab im Erzbischöflichen Generalvikariat hat auf die rückläufigen COVID-19-Zahlen reagiert und die Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen angepasst. Seit Montag, 8. Juni 2020, sind die Dienstgebäude wieder für Gäste geöffnet, angepasst wurden außerdem die Beschränkungen bei der Bürobelegung. Erforderliche Dienstreisen sind in Maßen wieder möglich, Präsenzfortbildungen bleiben dagegen vorerst bis zum 30. Juni untersagt. „Voraussetzung dieser Änderungen ist, dass alle Mitarbeitenden weiterhin die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln beachten“, betont Frank Rosenberger, Leiter des Krisenstabes.

Homeoffice und Online-Meetings haben nach wie vor Priorität

Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln wie Händewaschen und regelmäßiges Lüften der Räume hätten weiterhin Geltung, so Rosenberger. Da laut NRW-Coronaschutzverordnung Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet seien, Kontakte zwischen der Belegschaft und zu der Kundschaft so gering wie möglich zu halten, hätten Homeoffice und Online-Meetings weiterhin Vorrang.

Laut neuen Corona-Regeln gelten nach wie vor die festgelegten Kapazitätsgrenzen der Besprechungsräume. Sie schreiben außerdem nach jeder Besprechung eine Desinfizierung der Oberflächen in den Räumen vor. Aus Hygienegründen ist ein Catering weiterhin nicht möglich.

Erfassung der Kontaktdaten aller Gäste

Besucherinnen und Besucher des Erzbischöflichen Generalvikariates müssen sich am Empfang des Haupthauses anmelden, die Hände desinfizieren und während des gesamten Aufenthaltes im Haus  bis zur Beginn der Besprechung einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Von allen Gästen werden die Kontaktdaten erfasst, vier Wochen aufbewahrt und danach wieder gelöscht.

Die detaillierten Regelungen stehen im wir.desk oder in den FAQs für Mitarbeitende auf dieser Seite:

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