logocontainer-upper
Wir-Portal
logocontainer-lower

Kirchenvorstände dürfen jetzt auch virtuell tagen

Physische Anwesenheit bis Ende des Jahres nicht mehr zwingend erforderlich

Physische Anwesenheit bis Ende des Jahres nicht mehr zwingend erforderlich

Für Sitzungen der Kirchenvorstände gilt das staatliche Vermögensverwaltungsgesetz aus dem Jahre 1924. Dies Gesetz sieht für Sitzungen die Anwesenheit der Kirchenvorstandsmitglieder vor. Diese Vorgabe wurde bisher stets im Sinne körperlicher Anwesenheit verstanden. Nun, in Zeiten der Corona-Pandemie, ist diese Vorgabe nicht oder nur unter sehr erschwerten Umständen einzuhalten. Aus diesem Grund wurde – mit staatlicher Zustimmung – zum 1. Mai 2020 eine Änderung der diözesanen Geschäftsanweisung für den nordrhein-westfälischen und hessischen Anteil des Erzbistums Paderborn in Kraft gesetzt, die bei Bedarf eine flexiblere Handhabung ermöglicht.

„Kirchenvorstände können bis zum 31. Dezember dieses Jahres auch virtuelle Formate für ihre Sitzungen wählen. Dazu eignen sich besonders Video-, Web- oder Telefonkonferenzen“, verdeutlicht Marcus Baumann-Gretza, Bereichsleiter Recht im Erzbischöflichen Generalvikariat. „Diese Regelung wurde zum Schutz der Beteiligten vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus getroffen und um die Handlungsfähigkeit der Kirchenvorstände und damit eine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung auch in der Zeit der Corona-Pandemie zu gewährleisten.“

Video-, Web- oder Telefonkonferenzen

Ob und inwieweit es möglich sein wird, Kirchenvorstandssitzungen wieder in den gewohnten Tagungsformaten abzuhalten, ist von den Verantwortlichen vor Ort unter Abwägung aller Aspekte des Einzelfalles – auch der staatlichen Empfehlungen und Vorgaben – zu entscheiden. In jedem Fall sollten Kirchenvorstandssitzungen mit körperlicher Anwesenheit bis auf weiteres auf das zwingend notwendige Maß beschränkt werden.

Weitere Einträge

© Institut für christliche Organisationskultur
Trafen sich zum Erfahrungsaustausch v.l. Pfarrer Matthias Bruders, Prof. Dr. med. Marcel Sieberer, Direktor Hannes Groß und Dr. med. Norbert Zumdick

News Ethische Spannungsfelder in der Psychiatrie

Treffen zum Austausch über Herausforderungen im Alltag
Der Tag ist ein gemeinsames Angebot der Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen, der Abteilung Schulpastoral, des Teams Weltkirche und der kefb im Erzbistum Paderborn. Aus dem Vorbereitungsteam sind auf dem Foto Adelheid Büler-Oel, Melina Sieker, Anja Fecke, Julia Brodersen-Schäfers, Astrid Fichtner-Wienhues, Heike Bee-Schroedter, Nicola Maier (v.l.) zu sehen.

News „Und alle waren verschieden. Und alle waren besonders“

Einladung zum Fachtag für vielfaltsensibles Arbeiten in KiTa, Schule und Gemeinde
© Shutterstock.com
Foto: Pasuwan / Shutterstock

News Kann Prävention wirken?

Forschung zur systematischen Prävention sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen – Ihre Meinung ist gefragt!
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit