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“Das Besondere des kirchlichen Dienstes für den Menschen deutlich machen”

Wahlaufruf des Erzbischofs zu den Wahlen der Mitarbeitervertretungen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Amtszeit der Mitarbeitervertretungen nähert sich dem Ende. Vom 1. März bis zum 31. Mai 2021 finden in den kirchlichen und kirchlich-caritativen Einrichtungen des Erzbistums Paderborn die Wahlen zur Neubesetzung der Mitarbeitervertretungen statt. Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn hat sich auf den 21.04.2021 als Vorschlag für einen einheitlichen Wahltag festgelegt.

Die Arbeitswelt und das damit verbundene Arbeitsrecht verändern sich in vielfältiger Weise. Derzeit stellt die Corona-Pandemie auch den Dienst in Kirche und Caritas vor besondere Herausforderungen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretungen befassen sich aus diesem Anlass mit Fragestellungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, Veränderung der Arbeitsorganisation, mobiler Arbeit, der Durchführung von Videokonferenzen und vielem mehr. Manche Einrichtungen – vor allem im Bereich der Bildungsarbeit – waren im vergangenen Jahr oder sind noch von Kurzarbeit betroffen.

Gerade in einer solchen Krisensituation bedarf es einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung zum Wohl der Einrichtung und der in ihr tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

“In einer zunehmend säkular geprägten Gesellschaft wird es für Beschäftigte und Dienstgeber immer schwieriger, das Besondere des kirchlichen Dienstes und unseren Auftrag am und für den Menschen deutlich zu machen. Trotzdem dürfen wir uns aus dieser Verantwortung nicht zurückziehen, sondern müssen uns aktiv einbringen und bereit sein, uns den Veränderungen zu stellen.”

 

Erzbischof Hans-Josef Becker

 

Nicht nur die Corona-Pandemie stellt den kirchlichen Dienst vor Herausforderungen. In einer zunehmend säkular geprägten Gesellschaft wird es für Beschäftigte und Dienstgeber immer schwieriger, das Besondere des kirchlichen Dienstes und unseren Auftrag am und für den Menschen deutlich zu machen. Trotzdem dürfen wir uns aus dieser Verantwortung nicht zurückziehen, sondern müssen uns aktiv einbringen und bereit sein, uns den Veränderungen zu stellen. Die Akzeptanz von Entscheidungen, die in dieser Situation in kirchlichen Einrichtungen getroffen werden, hängt mit davon ab, dass es ein ernsthaftes Bemühen gibt, zu gemeinsamen sachgerechten Lösungen zu kommen, die auch die Interessen der in den Einrichtungen Tätigen berücksichtigen.

Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dabei von den Mitarbeitervertretungen wahrgenommen. Die Mitarbeitervertretungsordnung gibt ihnen eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, die helfen, das Miteinander innerhalb der Dienstgemeinschaft vertrauensvoll und konstruktiv zu gestalten. Ziel ist der gerechte Interessenausgleich zwischen Dienstgebern und den Mitarbeitenden durch eine aktive Mitgestaltung bei den sie betreffenden Angelegenheiten. Hilfe und Unterstützung erfahren die Mitarbeitervertretungen durch die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn.

Vor diesem Hintergrund rufe ich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, sich an den anstehenden Wahlen zu beteiligen und sich ggf. auch als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stellen. Zeigen Sie Ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung gibt den Gewählten die Gewissheit, von der Mitarbeiterschaft getragen zu sein.

Die Dienstgeber bitte ich, die Wahlausschüsse bei der Durchführung der Wahl zu unterstützen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass eine Mitarbeitervertretung gewählt wird.

Ihr Erzbischof von Paderborn

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