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„Es bedarf einiges an Vorbereitung und Organisation“

Prälat Andreas Kurte zu den Rahmenbedingungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste im Erzbistum

Prälat Andreas Kurte zu den Rahmenbedingungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste im Erzbistum

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat es verkündet: Ab dem 1. Mai 2020 dürfen in Nordrhein-Westfalen wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden – unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Damit sich die Pastoralen Räume, Pastoralverbünde und Pfarreien darauf vorbereiten können, hat der Bereich Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat Rahmenbedingungen verschickt, die im Erzbistum Paderborn bei der Feier von Gottesdiensten beachtet werden müssen. Fragen an den Leiter des Bereichs, Prälat Andreas Kurte.

Redaktion

Wie kam es dazu, dass die Rahmenbedingungen des Erzbistums fast zeitgleich mit der Ankündigung von Ministerpräsident Laschet verschickt werden konnten?

Prälat Andreas Kurte

Das katholische Büro NRW in Düsseldorf als Vertretung der NRW-Bistümer war ja schon länger im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten, insofern kam die Ankündigung von Armin Laschet für uns jetzt nicht ganz unerwartet. Wir haben die Rahmenbedingungen deshalb schon vor der Ankündigung verfasst, damit wir und vor allem die Menschen in unseren Gemeinden für diesen Tag der Lockerung gerüstet sind. Gottesdienste können ja nun nicht einfach gefeiert werden wie vor Beginn der Corona-Pandemie, es bedarf einiges an Vorbereitung und Organisation.

Redaktion

Sind das Rahmenbedingungen, die NRW-weit gelten?

Prälat Andreas Kurte

Die Rahmenbedingungen in dieser Form gelten zunächst einmal nur für das Erzbistum Paderborn. Ich weiß aber, dass andere Bistümer in NRW ähnliche Schreiben vorbereiten – wir sind ja alle in derselben Situation.

Redaktion

Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass sich die Zahl der möglichen Gottesdienstbesucher nach der Größe des Kirchenraums richtet…

Prälat Andreas Kurte

Da wir sehr unterschiedliche Kirchenräume haben, können wir keine einheitliche Zahl für das gesamte Erzbistum festlegen. Fest stehen nur die vom Land erlassenen Abstandsregeln. Diese müssen die Verantwortlichen vor Ort anwenden und dann entscheiden, wie viele Menschen in einer Kirche Platz finden dürfen.

"Wir haben die Rahmenbedingungen deshalb schon vor der Ankündigung zur Lockerung verfasst, damit wir und vor allem die Menschen in unseren Gemeinden für diesen Tag der Lockerung gerüstet sind. Gottesdienste können ja nun nicht einfach gefeiert werden wie vor der Corona-Pandemie, es bedarf einiges an Vorbereitung und Organisation."

– Prälat Andreas Kurte

Redaktion

Und was geschieht, wenn mehr Menschen zum Gottesdienst kommen wollen?

Prälat Andreas Kurte

In den Rahmenbedingungen steht, dass es für jede Kirche einen Ordnungsdienst geben muss, der auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achtet. Dieser hat dann gegebenenfalls die undankbare Aufgabe, Menschen nicht mehr in die Kirche hineinzulassen. Ich würde mir wünschen, dass diese Person dann darüber Bescheid weiß, wo andere Gottesdienste stattfinden, damit sie die sicherlich enttäuschten Menschen über Alternativen informieren kann. Insgesamt ist es natürlich schwierig, wenn man die Zahl der Gottesdienstbesucher so begrenzen muss, aber die Abstandsregeln sind derzeit wichtiger.

Redaktion

Was bedeutet die ab Montag geltende Maskenpflicht für die Feier und den Besuch von Gottesdiensten?

Prälat Andreas Kurte

Die Maskenpflicht gilt ja zunächst beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen. Im Kirchenraum ist es zunächst einmal wichtig, die Abstandsregeln einzuhalten. Wenn jemand dann noch zusätzlich eine Maske tragen möchte, soll das möglich sein, ist aber eine individuelle Entscheidung. Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, mit einer Maske am Altar zu stehen und Gottesdienst zu feiern.

Redaktion

Wenn beim Gottesdienst so viele Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen – wie wird sich das auf die Atmosphäre und Andacht auswirken?

Prälat Andreas Kurte

Hier setze ich auf das „Learning by Doing“. Wenn man sich die disziplinierten Schlangen vor Bäckerläden oder vor Verkaufsständen am Markt ansieht, merkt man doch, dass sich in unserer Gesellschaft schnell Verhaltensweisen eingebürgert haben, die vorher ungewohnt waren. Ich bin zuversichtlich, dass dies mit Gottesdiensten unter Corona-Bedingungen ähnlich sein wird, auch wenn manche Menschen sich umstellen müssen. Die Mundkommunion zum Beispiel muss bis auf weiteres unterbleiben, der Friedengruß erfolgt ohne Körperkontakt… Es bleibt uns nichts anderes übrig, wir müssen uns auf diese Form längerfristig einstellen. Wichtig ist mir, dass die Heilige Messe trotz allem würdig gefeiert wird, dass sie nicht ins Lächerliche gezogen wird.

Redaktion

Die Rahmenbedingungen sehen auch eine leichte Lockerung bei den Sakramenten Taufe und Trauung und den Begräbnisfeiern vor…

Prälat Andreas Kurte

Ja, Taufen und Trauungen sind unter Berücksichtigung der Abstandsregeln wieder möglich. Da aber gerade Trauungen in der Regel in einem größeren Rahmen stattfinden, bitten Brautleute bereits jetzt um spätere Termine. Was Begräbnisfeiern angeht: Hier muss man auf die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten auf den Friedhöfen schauen. Auf vielen Friedhöfen sind die Friedhofskapellen so klein, dass dort kein Gottesdienst gefeiert werden kann. Dagegen gibt es in Bielefeld zum Beispiel mehrere große Trauerhallen, in denen Gottesdienste möglich wären.

Redaktion

Was bedeutet es für das kirchliche Leben im Erzbistum Paderborn, wenn gottesdienstliche Feiern wieder erlaubt sind?

Prälat Andreas Kurte

Ich glaube, gerade an den Kar- und Ostertagen ist vielen Menschen deutlich geworden, was sie vermissen, wenn der Glaube nicht in Gemeinschaft gefeiert werden kann. Vielleicht wurde auch generell deutlich, dass wir als Christen nicht ohne Gemeinschaft sein können. Ich bin dankbar, dass ein Erleben von Gemeinschaft nun in einer sehr vorsichtigen Form wieder möglich ist.

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